Bei mir erfahren Sie vorab den Preis.

Horst Richter, Steuerberater

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Was kostet ein Steuerberater?

Unser Vergütung

Wie setzt sich der Preis bzw. die Vergütung zusammen? Was ist für beide Seiten fair? Bei mir erfahren Sie vorab das Preisgefüge und somit was die gewünschten Leistungen grundsätzlich kosten werden. Das endgültige Honorar bemisst sich an der StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) und ist an wirtschaftliche Größen gebunden, die regelmäßig erst nach Abschluss Ihres Auftrages feststehen. Für Steuerberater - Leistungen gibt es in Deutschland ähnlich wie bei Rechtsanwälten vom Gesetz klar definierte Gebühren. Das führt in großem Maße zu einer hohen Transparenz. Prinzipiell gibt es unterschiedliche Möglichkeiten die Leistungen von Steuerberatern abzurechnen:

Nach dem Gegenstandswert

Die Bemessungsgrundlage für diese Gebühren ist der Gegenstandswert der erbrachten Leistung, wie z.B. u. a. die Bilanzsumme bei Jahresabschlüssen oder bei Arbeitnehmern die Höhe der Einnahmen. Der Steuerberater hat die Möglichkeit, gestaffelt in Zehntel von dieser vollen Gebühr nach unten oder oben abzuweichen ( - je nach Umfang und in Abhängig von der konkreten Tätigkeit gibt die Vergütungsverordnung den jeweiligen Mindest- und Höchstwert vor). Üblicherweise wird der Ansatz der Mittelgebühr von der Steuerberaterkammer empfohlen.

Pauschalvergütungsvereinbarung

Neben der Abrechnung mit Gegenstandswerten, besteht die Möglichkeit bei jährlich oder in einem anderen Turnus wiederkehrenden Leistungen (Finanzbuchhaltungen, Jahressteuererklärungen, Jahresabschlüsse) anstatt über eine Wertgebühr abzurechnen, eine Pauschalvergütungsvereinbarung zu treffen. Das bedeutet, dass für diese Leistungen im Vorfeld ein bestimmtes Honorar vereinbart wird, welches sich am zu erwartenden Aufwand orientiert. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Kosten sind von vorneherein genau kalkulierbar. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres findet eine Überprüfung/Anpassung statt.

Vergütung nach zeitlichen Aufwand
Für Leistungen, die z. B. nicht der Vergütungsverordnung unterliegen, bei welchen die Vergütungsverordnung keine fest definierte Wertgebühr vorsieht oder bei schriftlicher und individuell fixierter vertraglicher Grundlage ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand möglich. Dies ist für einige Bereiche die fairste und am Besten nachvollziehbare Vereinbarung. Sie bezahlen hiernach rein nach der zeitlichen Inanspruchnahme meiner Leistungen, d. h. Keine Wertgebühr und keine Pauschale. (Beispiel: Begleitung zum Bankgespräch für eine Finanzierung, Ertragsvorschau, Bearbeitung von Fragebögen oder Betriebsanmeldung bei Finanzamt, Berufsgenossenschaft, etc.)


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Unser Steuerberatungskanzlei befindet sich im Landkreis Stade und in Hamburg. Entfernungen spielen für uns keine Rolle, da ein großer Teil der Kommunikation und des Belegwesens heute elektronisch abgewickelt wird. Unsere Auftraggeber führen ihre Unternehmen überwiegend in Hamburg sowie den umliegenden Gemeinden, wie z.B. Ahrensburg, Wedel, Seevetal. Ferner sind wir im Raum Sittensen, Buchholz, Buxtehude und Stade aktiv.

Steuerkanzlei Richter

Stormarner Str. 30, 22049 Hamburg
Schäferstieg 3, 21706 Drochtersen
Telefon 04143 3297 118, Fax 04143 3296 805
mail@horstrichter.de

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